Bebauung des Kleingartens

garten-raschau1Zur Bebauung eines Kleingartens

Im Kleingarten ist die Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24m² Grundfläche einschließlich überdachten Freisitzes zulässig. Es ist nur ein baukörper zulässig. Alle bis zum 03.10.1990 rechtmäßig errichteten Bauten haben lt §20a Bundeskleingartengesetz Bestandsschutz. Für alle baulichen Maßnahmen im Garten sind Genehmigungen des Vereins und gegebenenfalls der zuständigen Ämter einzuholen. Im Kleingarten ist ein künstlich angelegter Teich, der als Feuchtbiotop gestaltet werden sollte, bis zu einer Größe von höchstens 4m² und flachem Randbereich zulässig. Ein freistehendes Kleingewächshaus und Frühbeetkästen dürfen nach Zustimmung des Vorstandes errichtet werden.

Kategorien
Wetter