Wertermittler

Wertermittler

Basis für die Wertermittlung, die von Abschätzern oder Gutachtern durchgeführt wird, sind die jeweils geltenden Wertermittlungsrichtlinien, die von den Ländern erlassen wurden oder von der Kleingärtnerorganisation aufgestellt und behördlich genehmigt sind, in diesen Richtlinien sind die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes (§§ 3, 11, 18 und 20a), der Unterpachtverträge und der Gartenordnungen eingeflossen. Die Wertermittlung erfolgt auf der Grundlage des gesetzlichen und vertraglichen Rahmens des Pachtverhältnisses.
– Die Grundlage der Wertermittlung bildet die „Richtlinie für die Wertabschätzung in Kleingärten beim Pächterwechsel“ (herausgegeben vom Landesverband Sachsen der Kleingärtner e. V.)

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