Stellvertretender Vorsitzender
Oft als Stellvertreter bezeichnet unterstützt de 1. Vorsitzenden bei der Erfüllung seiner funktionellen Pflichten.
- er vertritt den 1. Vorsitzenden gerichtlich und außergerichtlich im Rechtsverkehr bei Verhinderung, soweit die Satzung des Vereins nichts anderes bestimmt
- ihm obliegt die organisatorische Vorbereitung und Durchführung aller Veranstaltungen im Verein
- er führt den Mitgliedernachweis und ist für den tagfertigen Nachweis aller notwendigen Angaben über die Mitgliedschaft- und Pachtverhältnisse verantwortlich
- er führt die notwendigen geschäftlichen Unterlagen des Vereins, wie Pachtflächennachweis, Versicherungsnachweis, Zeitungsbezieherliste, …
- er ist für die Organisationeines vielfältigen kulturellen Lebens im Verein verantwortlich
- er organisiert die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins
- er führt den Auszeichnungsnachweis und die Liste der Jubilare im Verein