Stellvertretende Vorsitzende

Stellvertretender Vorsitzender

Oft als Stellvertreter bezeichnet unterstützt de 1. Vorsitzenden bei der Erfüllung seiner funktionellen Pflichten.

  • er vertritt den 1. Vorsitzenden gerichtlich und außergerichtlich im Rechtsverkehr bei Verhinderung, soweit die Satzung des Vereins nichts anderes bestimmt
  • ihm obliegt die organisatorische Vorbereitung und Durchführung aller Veranstaltungen im Verein
  • er führt den Mitgliedernachweis und ist für den tagfertigen Nachweis aller notwendigen Angaben über die Mitgliedschaft- und Pachtverhältnisse verantwortlich
  • er führt die notwendigen geschäftlichen Unterlagen des Vereins, wie Pachtflächennachweis, Versicherungsnachweis, Zeitungsbezieherliste, …
  • er ist für die Organisationeines vielfältigen kulturellen Lebens im Verein verantwortlich
  • er organisiert die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins
  • er führt den Auszeichnungsnachweis und die Liste der Jubilare im Verein
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