Der Vorsitzende

Der Vorsitzende

Seine besondere Verantwortung ergibt sich aus dem Status des Vereins als juristische Person, der im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden vertreten wird.

  • er organisiert und leitet die Arbeit des Vorstandes und sorgt dafür, dass die Vorstandsmitglieder die Ihnen übertragenen Aufgaben wahrnehmen
  • er erarbeitet die Beschlußvorlagen für den Vorstand und für die Mitgliederversammlung oder lässt sie erarbeiten und bringt sie in das jeweilige Vereinsorgan zur Beratung und Beschlussfassung ein
  • er beruft die Vorstandssitzung ein und leitet diese
  • er sorgt dafür, dass den Vereinsmitgliedern die notwendigen Kenntnisse zum Vereins-, Kleingarten- und Pachtrecht sowie Umweltrecht vermittelt werden
  • er nimmt regelmäßig an den durch den Kreis-/ Regionalverband organisierten Beratungen und Schulungsveranstaltungen teil
  • er sorgt für eine gute und vertauensvolle Zusammenarbeit mit dem Stadtrat und der Stadtverwaltung und setzt sich vor allem für ein gemeinnütziges und öffentlichkeitswirksames Wirken des Vereins ein
  • er sucht nach Möglichkeiten, möglichst viele Mitglieder in die Gestaltung eines vielseitigen und interessanten Vereinsleben einzubeziehen
  • er berichtet regelmäßig bei der Mitgliederversammlung über die Ergebnisse der Arbeit des Vorstandes und er sorgt dafür, dass der Verein seine Rechte und Pflichten im Kreis- / Regionalverband wahrnimmt.
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