Der Fachberater

Fachberater

Der Gartenfachberater braucht ,um wirksam zu werden, den Vorstand, der ihm Rückhalt gibt und ihm die Abeitsbedingungen schafft. Die fachliche Arbeit muss Bestandteil der Vorstandsarbeit sein. Die vom Fachberater durchzuführenden Aufgaben sind im Vorstand vorzubereiten und zu beschließen. Der Fachberater hat auch den Vorstand in fachlicher Hinsicht zu beraten, z.B. vor einer Wertermittlung bei Pächterwechsel.

  • Beratung von Vorstand und Vereinsmitgliedern in fachlichen Fragen der Errichtung und naturnaher Bewirtschaftung eines Gartens
  • Information der Kleingärtner über naturgemäßes und umweltbewusstes Gärtnern, insbesondere über die zweckmäßigsten Mittel und Methoden zur Gesunderhaltung von Pflanze und Boden
  • Durchführung von Fachvorträgen, Demonstrationen, Übungen und anderer Formen der Gartenfachberatung im Verein
  • Erarbeitung des Jahresplanes der Gartenfachberatung im Verein
  • Mitwirkung bei der Wertabschätzung von Gärten bei Pächterwechsel und Erarbeitung notwendiger, durch den Vorstand zu erteilender Auflagen
  • Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen des Kreisverbandes und Sicherung seiner eigenen Weiterbildung in gärtnerischen und auch kleingartenrechtlichen Fragen
  • fachliche Unterstützung für eine umweltbezogene Jugend- und Kinderarbeit im Verein
  • Mitarbeit (möglichst) im „Grünen“ Gremien, wie Landschafts- Stadtgrünbeiräte, Naturschutzbeiräte, Kleingartenbeiräte u.a. sowie Grünenorganisationen, wie Bund
  • Sicherung einer sachgerechten Gestaltung und Pflege des öffentlichen Grüns in der Kleingartenanlage
  • fachliche Begleitung der Vorbereitung und Durchführung von Umgestaltungsmaßnahmen in der Kleingartenanlage
  • Beratung bei der Anlage von Biotopen, insbesondere im öffentlichen Teil der Kleingartenanlage
  • Durchführung der notwendigen fachlichen Belehrungen der Kleingärtner, vor allem der, die unterschriftlich bestätigt werden müssen
  • Bezug und Verteilung von (insbesonderen, kostenlosen) Materialien zur fachlichen Unterweisung der Mitglieder
  • Beratung des Vorstandes bei der Anschaffung von Literatur für die Vereinsbibliothek bzw. funktionsgebunden für den Gartenfachberater und ggf. dessen Erfüllungsgehilfe
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