Kassierer

Kassierer

Seine Aufgaben ergeben sich aus der Verpflichtung des Vorstandes, ordnungsgemäß Buch über die Finanziellen Mittel des Vereins zu führen oder durch Beauftragte führen zu lassen. Dies ergibt sich aus § 259 BGB, zudem muss der Vorstand jederzeit in der Lage sein, über den Vermögensstand des Vereins Auskunft zu geben.

  • er führt die Kassengeschäfte und trägt die Verantwortung für die Finanzen des Vereins
  • er sorgt mit Hilfe des Vorstandes dafür, dass jedes Mitglied seinen beschlossenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein pünktlich nachkommt
  • er organisiert die Kassierung des Vereinsbeitrages, des Pachtzinses, der beschlossenen Umlagen, der Versicherungsbeiträge des Vereins und weitere Zahlungsverpflichtungen der Mitglieder
  • er ist verantwortlich für das termingerechte Begleichen aller finanziellen Zahlungsverpflichtungen des Vereins
  • er ist verantwortlich für die Verwaltung und den ordnungsgemäßen Nachweis der finanziellen und materiellen Mitteln des Vereins
  • er berät den Vorstand beim satzungsgemäßen Einsatz der finanziellen Mittel des Vereins
  • er erarbeitet jährlich den Haushaltsplan des Vereins und legt ihn der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vor
  • er führt das Buchwerk des Vereins oder kontrolliert dessen Führung durch beauftragte Dritte
  • er hat nach Abschluss des Geschäftsjahres das Buchwerk abzuschließen, den Kassen- und Vermögensbericht anzufertigen und sämtliche Unterlagen für die Kassenprüfer bereitzustellen
  • er ist berechtigt und verpflichtet, auf verlangen eines Vereinsorganes über Aufkommen und Verwendung der Finanziellen Mitteln des Vereins sowie über das Vereinsvermögen Auskunft zu erteilen
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