Kassierer
Seine Aufgaben ergeben sich aus der Verpflichtung des Vorstandes, ordnungsgemäß Buch über die Finanziellen Mittel des Vereins zu führen oder durch Beauftragte führen zu lassen. Dies ergibt sich aus § 259 BGB, zudem muss der Vorstand jederzeit in der Lage sein, über den Vermögensstand des Vereins Auskunft zu geben.
- er führt die Kassengeschäfte und trägt die Verantwortung für die Finanzen des Vereins
- er sorgt mit Hilfe des Vorstandes dafür, dass jedes Mitglied seinen beschlossenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein pünktlich nachkommt
- er organisiert die Kassierung des Vereinsbeitrages, des Pachtzinses, der beschlossenen Umlagen, der Versicherungsbeiträge des Vereins und weitere Zahlungsverpflichtungen der Mitglieder
- er ist verantwortlich für das termingerechte Begleichen aller finanziellen Zahlungsverpflichtungen des Vereins
- er ist verantwortlich für die Verwaltung und den ordnungsgemäßen Nachweis der finanziellen und materiellen Mitteln des Vereins
- er berät den Vorstand beim satzungsgemäßen Einsatz der finanziellen Mittel des Vereins
- er erarbeitet jährlich den Haushaltsplan des Vereins und legt ihn der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vor
- er führt das Buchwerk des Vereins oder kontrolliert dessen Führung durch beauftragte Dritte
- er hat nach Abschluss des Geschäftsjahres das Buchwerk abzuschließen, den Kassen- und Vermögensbericht anzufertigen und sämtliche Unterlagen für die Kassenprüfer bereitzustellen
- er ist berechtigt und verpflichtet, auf verlangen eines Vereinsorganes über Aufkommen und Verwendung der Finanziellen Mitteln des Vereins sowie über das Vereinsvermögen Auskunft zu erteilen