Pflichten und Rechte des Kleingärtners

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Als Kleingärtner sind Sie natürlich nicht nur Besitzer eines Gartens sondern teil der Gemeinschaft der Kleingärtner. Zum öffentlichen Teil der Kleingartenanlagen gehören oftmals solche gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Vereinshäuser, Weg, Außenzäune, Sitzgruppen, kinderspielplätze, Sport- und Spielplätze, die dem Kleingartenzweck im weitesten Sinne dienen.

Aus all dem ergeben sich für ein gesundes Vereinsleben und gute Nachbarschaft auch Rechte und Pflichten, wie sie in den Satzungen und Gartenordnungen der Vereine festgeschrieben sind. Denn ohne Gesetzte und Verordnungen kommt auch die Gemeinschaft der Kleingärtner nicht aus.

Der Kleingärtner ist deshalb verpflichtet:

  • zur Erfüllung aller sich aus dem Pachtvertrag, der Kleingartenverordnung und den Vereinsbeschlüssen ergebenden Verpflichtungen danach zu richten
  • die Mitgliedschaft im Verein wahrzunehmen
  • an den Versammlungen teilzunehmen
  • seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen (Pacht, Beiträge usw.)
  • sich an der Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen
  • gute Nachbarschaft zu Pflegen
  • die kleingärtnerische Nutzung des Gartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zu sichern
  • zur naturnahen Nutzung des Kleingartens und zu umweltgerechten Verhalten

Durch den Bezug unserer Verbandszeitschrift „Der Kleingarten“ können Sie sich ständig über alle Fragen des Kleingartenwesens aktuell informieren und neu Anregungen für Ihr kleingärtnerisches Tun holen.

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